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Betriebshaftpflichtversicherung

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Schadenbeispiele

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung​

  • Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
    Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Ihren Gastronomiebetrieb und sichert Ihre Existenz sowie den Fortbestand Ihres Betriebes ab. Wie im privaten Bereich müssen auch Betriebe in voller (uneingeschränkter) Höhe für vom Inhaber oder Mitarbeitern verursachten Schäden aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und (unechte) Vermögensschäden und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab. Denn wie schnell kann es passieren... Die Gäste einer Geburtstagsfeier erkranken im Anschluss an den Restaurantbesuch an Salmonellen. Grund war nachweislich ein verunreinigtes Dessert. Sie als Restaurantinhaber haften unbegrenzt sowie verschuldensunabhängig für Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die Forderungen für einen solchen Fall sind unkalkulierbar und können mit Kleinstbeiträgen über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
  • Welchen Leistungsumfang sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung haben?
    Wir empfehlen eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro. Da jeder Gastronom seine eigenen Wünsche und Vorstellungen hat, die wir für ihn bestmöglich umsetzen wollen, arbeiten wir grundsätzlich nicht mit pauschalisierten Angeboten. Individuelle Leistungswünsche wie bspw. das Abhandenkommen von Sachen von Restaurantgästen besprechen wir grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs- und einer Betriebshaftpflichtversicherung?
    Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Personen- und Sachschäden ab, die sich aus der Tätigkeit als Gastronom ergeben können. Die Berufshaftpflicht oder auch Vermögensschadenhaftpflicht deckt hingegen reine Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeiten ab.
  • Deckt eine Betriebshaftpflicht auch Vermögensschäden ab?
    So genannte unechte Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Als einen unechten Vermögensschaden bezeichnet man Folgeschäden von Sach- oder Personenschäden. Ein Beispiel macht es deutlicher.... Ein Gast rutscht in Ihrem Gastronomiebetrieb aus und verletzt sich am Handgelenk (Personenschaden). Aufgrund der Verletzung kann Ihr Gast nicht arbeiten gehen; es entstehen zusätzliche Behandlungskosten. Die finanziellen Forderungen stellen einen Vermögensschaden dar. Ein echter Vermögensschaden, auch reiner Vermögensschaden genannt, ist hingegen ein Schaden, welcher weder einen Personen- noch einen Sachschaden darstellt. Er bezieht sich ausschließlich auf einen finanziellen Nachteil. Auch hier ein Beispiel zum verdeutlichen... Sie kaufen eine neue und original verpackte Kaffeemaschine. Beim Aufbau stellen Sie fest, dass die Maschine bereits in Gebrauch war und der Verkäufer fehlerhafte Angaben getätigt hat. Der Mehrpreis von einer Gebraucht- zu einer Neumaschine stellt einen echten Vermögensschaden dar. Echte Vermögensschäden sind jedoch nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Für diese Art von Schäden benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht/ Berufshaftpflichtversicherung.
  • Wie hoch ist der Beitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung?
    Die Höhe Ihres Beitrags kann nicht pauschal benannt werden, da sie von zahlreichen Punkten abhängig ist. Kaffe ist schließlich nicht gleich Kaffee ;-) Zur Ermittlung Ihres Beitrags benötigen wir u.a. die Art Ihres Betriebes gewünschter Versicherungsumfang Höhe Netto- Umsatz im vergangenen Jahr Ihre Lohn-/Gehaltssumme Anzahl der Mitarbeiter (Voll/ Teilzeit) Mit diesen und einigen weiteren Angaben ermitteln wir Ihren individuellen Beitrag. Sie erhalten immer den Vergleich unter allen, u.a. auf unserer Produktpartnerseite benannten Versicherungsunternehmen. Dadurch erhalten Sie einen neutralen und nachvollziehbaren Blick auf die Angebote am Markt und haben zudem die Gewissheit, das beste Preis-/ Leistungsverhältnis zu erhalten. Mit unserem Serviceversprechen erhalten Sie zudem die Garantie, dass wir mit Ihnen gemeinsam in einem jährlich stattfindenden Aktualisierungsgespräch, Veränderungen oder Neuerungen in Ihrem Gastronomiebetrieb besprechen. Relevante Veränderungen melden wir voll digital Ihrem Versicherer, damit Sie im Leistungsfall auch immer auf der sicheren Seite sind.
  • Kann ich mein Catering, Lieferservice, Partyevent etc. ebenfalls absichern (Mischbetrieb)?
    Heutzutage haben sich, vor allem nach den teils schmerzlichen "Erfahrungen" im Zuge der Corona-Pandemie, viele Gastronomen auf mehreren Standbeinen positioniert. Diese, auch als Mischbetrieb bezeichneten Betriebe und Tätigkeiten, sind ebenfalls über individuelle Lösungen realisierbar. Auch hier freuen wir uns auf Ihre ganz eigenen und speziellen Wünsche
  • Unser Serviceversprechen
    Mit unserem Serviceversprechen erhalten Sie die Garantie, dass wir mit Ihnen gemeinsam in einem jährlich stattfindendem Aktualisierungsgespräch, Veränderungen oder Neuerungen in Ihrem Gastronomiebetrieb erfassen und besprechen. Relevante Veränderungen melden wir voll digital Ihrem Versicherer, damit Sie im Leistungsfall auch immer auf der sicheren Seite sind.

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